Die 1. RVgg 1892 Schweinfurt verleiht nach Maßgabe dieser Ehrungsordnung an seine Mitglieder Auszeichnungen.
Zuständig für die Verleihung von Ehrennadeln ist der geschäftsführende Vorstand.
Ehrung für Vereinstreue
Ehrung für herausragende sportliche Leistungen
Ehrung für besondere Verdienste um den Verein
Ernennung von Ehrenmitgliedern
Ernennung von Ehrenvorständen
Ernennung von Ehrenvorsitzenden
Der Verein verleiht:
1. die silberne Ehrennadel
1.1 für 25jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit die silberne Ehrennadel
2. die goldene Ehrennadel
2.1 für 40jährige ununterbrochene Vereinszugehörigkeit die goldene Ehrennadel
Bei der Berechnung der Vereinszugehörigkeit wird das Eintrittsjahr als volles Jahr gerechnet.
Die Berechnung ist nicht vom Alter abhängig. Die Ehrung soll an der Generalversammlung oder bei besonderen Anlässen vorgenommen werden.
Der Verein kann verleihen:
1. die Verdienstnadel in Silber
1.1 für sportliche Leistungen die Verdienstnadel in Silber
2. die Verdienstnadel in Gold
2.1 für herausragende sportliche Leistungen die Verdienstnadel in Gold
Grundsätzliche Voraussetzung für die Verleihung der Verdienstnadel in Gold ist die vorausgegangene Verleihung der Verdienstnadel in Silber.
Der Verein kann verleihen:
1. die Verdienstnadel in Silber
1.1 für 10jährige ununterbrochene verdienstvolle Tätigkeit im Vorstand
1.2 für 20jährige verdienstvolle Tätigkeit in einem Vereinsamt
2. die Verdienstnadel in Gold
2.1 für 20jährige ununterbrochene verdienstvolle Tätigkeit im Vorstand
2.2 für 30jährige verdienstvolle Tätigkeit in einem Vereinsamt
Grundsätzliche Voraussetzung für die Verleihung der Verdienstnadel in Gold ist die vorausgegangene Verleihung der Verdienstnadel in Silber.
Zum Ehrenmitglied des Vereins auf Lebenszeit kann ernannt werden,
wem die Verdienstnadel in Gold verliehen wurde, und sich weiterhin um den Verein außerordentlich verdient gemacht hat.
wem die Verdienstnadel in Silber verliehen wurde, mindestens 50 Jahre ununterbrochene Vereinszugehörigkeit hat und sich weiterhin um den Verein außerordentlich verdient gemacht hat.
Ehrenmitglieder sind vom Vereins-Jahresbeitrag befreit.
Zum Ehrenvorsitzenden des Vereins auf Lebenszeit kann ernannt werden, wer das Amt des 1. Vorsitzenden über einen längeren Zeitraum (mindestens 20 Jahre) verdienstvoll ausgeübt hat.
Zum Ehrenvorstand des Vereins auf Lebenszeit kann ernannt werden, wer ein Amt im Vorstand über einen längeren Zeitraum (mindestens 20 Jahre) verdienstvoll ausgeübt hat.
Ehrenvorsitzende / Ehrenvorstände bleiben beratende Mitglieder des Gesamtvorstandes.
Ehrenvorsitzende / Ehrenvorstände sind vom Vereins-Jahresbeitrag befreit.
Diese Ernennung erfolgt frühestens nach Ausscheiden aus dem Vorstand oder postum.
Ernennung von Ehrenvorsitzenden / Ehrenvorständen und Ehrenmitgliedern nimmt die ordentliche Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes vor.
Die Ehrung soll an der ordentlichen Mitgliederversammlung oder bei besonderen Anlässen vorgenommen werden.
Über den Zeitpunkt der Verleihungen bzw. Ernennungen entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
Die Verleihungen von Ehrennadeln werden protokollarisch festgehalten.
Die Ernennungen werden beurkundet und protokollarisch festgehalten.
Ehrungen können vom geschäftsführenden Vorstand, Ernennungen von der ordentlichen Mitgliederversammlung wieder aberkannt werden (z.B. bei Ausschluss aus dem Verein).
Die Vereinsverdienstnadeln werden nur an volljährige Mitglieder verliehen.
Bis heute ausgesprochene Ehrungen behalten ihre Gültigkeit.
Diese Ehrungsordnung wurde in der Vorstandssitzung mit Beirat am 11.02.2007 einstimmig beschlossen.
Diese Ehrungsordnung tritt am 11.02.2007 in Kraft. Sie ersetzt die bis dahin gültige Ehrungsordnung.
Für den Vorstand:
Thomas Zimmermann , 1. Vorsitzender
Helga Aue, 2. Vorsitzende
Dieter-Karl Schenk, 1. Schatzmeister
Rosemarie Endreß, 1. Schriftführerin
am: 19.10.2024
um: 13:00
in der: Julius-Kardinal-Döpfner-Schule, Schweinfurt
Der 1. Spieltag der Bezirksliga Unterfranken Ost
in der
Sporthalle der Julius-Kardinal-Döpfner-Schule in Schweinfurt
beginnt
am 27.01.2024